Gastgewerbe
Ordentliche Öffnungszeiten (§ 4 Abs. 1 + 3 Gastgewerbegesetz)
Die Gastwirtschaftsbetriebe sind wie folgt geschlossen zu halten:
Tag | Zeit |
Montag bis Freitag | von 00.15 Uhr bis 05.00 Uhr |
Samstag | von 02.00 Uhr bis 05.00 Uhr |
Sonn- sowie Feiertage | von 02.00 Uhr bis 07.00 Uhr |
An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und
Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die
Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen.
Gesuch Verlängerung der Öffnungszeit (Einzelanlass)