Patrouillenkonzept

Mit der sichtbaren Präsenz in Form von Fuss- und Fahrzeugpatrouillen zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen verhindert werden:

  • Einbrüche, Diebstähle und Überfälle
  • Schmierereien und Beschädigungen
  • Missbrauch von Betäubungsmitteln
  • Nachtruhestörungen, Streitigkeiten und Jugendbanden

Im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit werden

  • einschlägig bekannte Örtlichkeiten überwacht
  • Personen und Fahrzeuge kontrolliert
  • bei Alarm- und Überfallmeldungen effiziente Massnahmen getroffen
  • kriminalpolizeiliche Erstangriffe vollzogen

Im Auftrag der Einsatzzentrale der Kantonspolizei wird

  • nach gesuchten oder vermissten Personen gefahndet
  • bei häuslicher Gewalt ermittelt
  • bei fürsorgerischem Freiheitsentzug mitgeholfen

Es werden nicht nur Kontrollen aller Art, sondern auch Verhaftungen vorgenommen.